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Vernehmlassungsverfahren zu den Massnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele des CO2-Gesetzes: Stellungnahme von ProClim- und OcCC

Der Bundesrat hat vier Vorschläge zur Einhaltung der Reduktionsziele des CO2-Gesetzes einer Vernehmlassung unterbreitet: Variante 1: Reine CO2-Lenkungsabgabe auf Brenn- und Treibstoffen Variante 2: CO2-Lenkungsabgabe auf Brenn- und Treibstoffen mit Teilzweckbindung Variante 3: CO2-Abgabe auf Brennstoffen, Klimarappen auf Treibstoffen Variante 4: Klimarappen auf Treibstoffen, keine Massnahmen bei den Brennstoffen

Vernehmlassungsverfahren zu den Massnahmen zur Einhaltung der Reduktionsziele des CO2-Gesetzes: Stellungnahme von ProClim- und OcCC

ProClim-, das Forum für Klima und Global Change, und das Beratende Organ für Fragen der Klimaänderung (OcCC) des EDI und UVEK empfehlen dem Bundesrat die Einführung einer CO2- Abgabe sowohl auf Brennstoffen als auch auf Treibstoffen (Variante 1).
Für Variante 1 sprechen unter anderem folgende Gründe:

  • Klimaschutz: Um die Ziele im Klimaschutz zu erreichen, sind erhebliche Emissionsreduktionen in
    den Industrieländern unabdingbar. Heute sind die Emissionen der Industrieländer doppelt so hoch wie die für eine Stabilisierung des Treibhauseffektes global tolerierbare Menge.
  • Verantwortung der Industrieländer: Die Klimaänderung ist hauptsächlich durch die Industriestaaten verursacht. Diese müssen daher nach dem Verursacherprinzip primär ihre eigenen Emissionen senken und gemäss Kyoto-Protokoll nur ergänzend diejenigen im Ausland.
  • Effizienzsteigerung / Konkurrenzfähigkeit: Durch die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe werden Anreize für Effizienzsteigerungen bei Energienutzung und -wandlung geschaffen. Grössere Energieeffizienz führt mittelfristig in der Wirtschaft zu tieferen Energiekosten und senkt die Abhängigkeit von Importenergien, insbesondere vom Erdöl.
  • Sekundäre Nutzen: Massnahmen im Inland bringen gleichzeitig unmittelbaren Nutzen durch Verminderung der Luftverschmutzung (weniger Gesundheitsschäden, verminderte Korrosion und Ernteausfälle), und technologische Innovationen mit zusätzlichen Arbeitsplätzen (ressourceneffiziente Technologien, erneuerbare Energien, KMU).
  • Rückverteilung des Ertrags: Die CO2-Abgabe ist staatsquotenneutral. Der Abgabeertrag wird gleichmässig an Bevölkerung und Wirtschaft rückverteilt.
  • Signalwirkung: Ein Verzicht auf die CO2-Abgabe würde angesichts absehbarer Entwicklungen (steigende Energiepreise, strengere Emissionsvorschriften) falsche Signale für die Schweizer Wirtschaft, insbesondere für Technologieproduzenten, setzen. Zudem entstände Rechtsunsicherheit. Der Anreiz für zusätzliche Reduktionsmassnahmen ginge verloren.
  • Emissionshandel: Mit dem Klimarappen dürfte die Teilnahme am EU-Emissionshandelssystem nicht möglich sein, da dieses bindende Reduktionsverpflichtungen voraussetzt. Bei Einführung der CO2- Abgabe wäre diese wichtige Vorbedingung erfüllt.
Die Stellungnahme wird von über 100 Wissenschafterinnen und Wissenschaftern (siehe Rückseite) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) unterstützt.
Die Stellungnahme basiert auf der gemeinsamen von ProClim- und OcCC in Zusammenarbeit mit zahlreichen Forschenden erarbeiteten Diskussion (Beilage).

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  • CO2 (carbon dioxide)
  • Emission
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