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COP29: Einigung auf neues Finanzziel für Entwicklungsländer

Die 29. Klimakonferenz (COP29) in Baku ist am 24. November zu Ende gegangen. Die Länder haben sich auf ein neues kollektives Finanzziel in Höhe von jährlich 300 Milliarden US-Dollar geeinigt, das ab 2035 erreicht werden soll. Weiter wurden die Regeln für den Marktmechanismus finalisiert, mit dem sich die Länder im Ausland erzielte Emissionsverminderungen anrechnen lassen können. Die Schweiz begrüsst, dass nun mehr Staaten zum Finanzziel beitragen und dass die Investitionen in Klimamassnahmen gestärkt werden können. Auch hat sie auf Marktregeln hingearbeitet, welche die doppelte Anrechnung von erzielten Emissionsverminderungen verhindern und einen effektiven Markt etablieren.

COP29
Image: Business Today

Am 24. November 2024 ist die 29. UN-Klimakonferenz unter dem Übereinkommen von Paris (COP29) in Baku (Aserbaidschan) zu Ende gegangen. Das Übereinkommen von Paris verpflichtet alle Staaten, ab 2020 konkrete Schritte zur Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen, um die weltweite Erwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen.

Einigung auf neues kollektives Finanzziel

Unter dem Pariser Übereinkommen sollen die Industrieländer bis 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungsländern zur Verfügung stellen. An der COP29 wurde ein neues kollektives Finanzziel für die Zeit nach 2025 beschlossen. Die Länder haben sich auf neues Finanzziel in Höhe von jährlich 300 Milliarden US-Dollar geeinigt, das ab 2035 erreicht werden soll. Damit können Investitionen für Klimamassnahmen gestärkt und insbesondere die ärmsten Länder unterstützt werden. Es ist ein Erfolg, dass der Kreis der Geberstaaten ausgeweitet werden konnte und damit auch vermögende Schwellenländer mit hohen Emissionen zum Finanzziel beitragen.

Griffige Marktregeln für Klimaschutzprojekte verabschiedet

An der COP29 konnten weiter griffige Umsetzungsregeln für den weltweiten Marktmechanismus verabschiedet werden. Mit diesem können Länder unter dem Pariser Übereinkommen Klimaschutzprojekte im Ausland umsetzen und sich die erzielten Emissionsverminderungen an ihr nationales Klimaziel anrechnen lassen. Die Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Sie hat auf solche Regeln hingearbeitet, welche die doppelte Anrechnung von erzielten Emissionsverminderungen verhindern und einen effektiven Markt für Emissionsverminderungen etablieren.

Unzureichende Empfehlungen für neue Klimaziele

Schliesslich sollten an der COP29 die neuen Klimaziele der Länder für die Zeit bis 2035 vorbereitet werden. Die Schweiz hat sich dafür eingesetzt, dass diese Klimaziele konkrete Empfehlungen aus der letztjährigen Klimakonferenz verankern. So etwa den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz und die Abkehr von fossilen Energien bis 2050. Die Länder konnten sich jedoch auf keine konkreten Schritte einigen, um die Umsetzung zu unterstützen. Die Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass alle Länder Klimaziele einreichen, mit denen das 1,5-Grad-Ziel in Reichweite bleibt. Sie wird ihr Klimaziel im Frühjahr 2025 einreichen.

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