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Kontrollen von Bauernbetrieben: Wenn das Gesicht lacht, sind die Gewässer geschützt

Noch kontrollieren die Kantone den Schutz der Gewässer auf Bauernbetrieben sehr unterschiedlich. Deshalb soll nun eine schweizweit gültige Liste für einen einheitlichen und wirksameren Vollzug in der Landwirtschaft sorgen. Sie umfasst Kontrollpunkte und ein Handbuch für die zuständigen Behörden.

Landwirtschaft Alpwirtschaft Kuh
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Wer mit Stoffen hantiert, die Wasserorganismen schädigen oder im Trinkwasser unsere Gesundheit gefährden können, hat spezielle Sorgfaltspflichten. Die Betroffenen müssen sicherstellen, dass solche Stoffe nicht in einen Bach abfliessen oder ins Grundwasser sickern. Genauso wie für Industrie- und Gewerbetriebe gilt dies auch für die Landwirtschaft. Denn Gülle, Mist, Silosäfte, Pestizide, aber auch Treibstoffe, Fette, Öle, Säuren und Laugen, die auf Bauernbetrieben zum Einsatz kommen, stellen ein Risiko für die Gewässer dar. Mehrere Rechtsvorschriften regeln den korrekten Umgang mit den Problemstoffen.

Doch Gesetze wirken nur, wenn sie auch eingehalten werden. Deshalb braucht es regelmässige Kontrollen. Dafür sind in der Landwirtschaft hauptsächlich Kontrolleure und Kontrolleurinnen zuständig, die prüfen, ob der Betrieb den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringt und somit zu Recht Direktzahlungen bezieht. Teil der ÖLN-Anforderungen ist nämlich auch, dass ein Betrieb die Bestimmungen zum Schutz der Gewässer einhält. Deshalb müssen beispielsweise Bäche entlang von Äckern über einen ausreichend breiten Pufferstreifen verfügen. Damit weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel in die Gewässer gelangen, ist es untersagt, diese Stoffe in solchen Pufferstreifen auszubringen. Zudem ist für Landwirtschafts­betriebe eine ausgeglichene Düngerbilanz vorgeschrieben, die eine Überdüngung der Böden verhindert.

Bestehende Vollzugslücken

Doch für die Gewässer sind auch weitere gesetzliche Anforderungen relevant, die der ÖLN nicht regelt. Dazu zählen Vorschriften für Gülle- und Mistlager, Siloanlagen, Laufhöfe und Weiden oder Plätze, auf denen das Güllefass befüllt oder Spritzgeräte gereinigt werden. Gleiches gilt für die Aufbewahrungsräume von Pflanzenschutzmitteln, Treibstoffen und Ölen sowie für die Entwässerungs- und Einlaufschächte zu eingedolten Bächen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen.

In einigen Kantonen überprüfen die ÖLN-Kontrolleure auch diese potenziellen Verschmutzungsquellen, doch anderswo haben sie dafür keinen Auftrag. Zudem fehlte bislang ein schweizweit einheitliches Kontrollsystem. «Der Gewässerschutz in der Landwirtschaft wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich umgesetzt», stellt Georges Chassot von der Sektion Wasserqualität beim BAFU denn auch fest. «Dies verstösst gegen das Gebot der Rechtsgleichheit und führt zu Vollzugslücken.»

Checkliste für Kontrollpersonen

Diesem Missstand will der Bund nun abhelfen. Im Auftrag der Kantone sollen die Kontrolleure künftig im ganzen Land umfassender und mit gleicher Gründlichkeit überprüfen, ob die ÖLN-Betriebe die Vorschriften zum Schutz der Gewässer einhalten. Als Instrument dafür hat die Konferenz der Vorsteher kantonaler Umweltschutzämter (KVU) eine für die gesamte Schweiz gültige Liste der Kontrollpunkte sowie ein Konzept zum Vollzug der Inspektionen erarbeitet.

Ein Handbuch dient den kontrollierenden Per­sonen dabei als Richtschnur für ihre Arbeit. Es besteht hauptsächlich aus Fotos, die bezüglich der einzelnen Kontrollpunkte Mängel oder vorschriftsgemässes Verhalten anzeigen. Je nach Situation steht neben dem Bild ein positives oder negatives Gesichtssymbol.

Griesgrämig ist die Figur etwa, wenn Gülle, Mist- oder Silosaft in einen Bach oder in das Grundwasser gelangen können. Weil die Abwasserreinigungsanlagen nicht dafür ausgerüstet sind, solche Schmutzfrachten zu bewältigen, gehören diese Flüssigkeiten oder damit verunreinigtes Regenwasser auch nicht in die Kanalisation.

Es gibt noch viel zu tun

«Die Liste der Kontrollpunkte und die entsprechenden Handbücher sind das Ergebnis einer beispielhaften Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Gewässerschutz», sagt Georges Chassot vom BAFU. «Auch die Kontrolleurinnen und Kontrol­leure selbst wurden beigezogen. Das Kontrollschema ist deshalb breit abgestützt und gewährleistet, dass wir alle Betriebe gleich behandeln. Ziel ist eine schweizweite gewässerschutzkonforme Landwirtschaft.»

Bei Testläufen des Kontrollschemas in mehreren Landwirtschaftsbetrieben zeigte sich, dass dazu noch etliche Anstrengungen nötig sind. Die Vorgaben erwiesen sich als praxistauglich, und der zeitliche Aufwand für die Kontrollpersonen lag jeweils unter einer Stunde. Aber auf keinem einzigen Bauernhof gab es nur positive Gesichtssymbole.

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