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19 EU- Staaten beantragen Anbauverbot von Gentech-Pflanzen

19 der 28 EU-Staaten wollen vom neu erlassenen Recht gebrauch machen, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf ihrem Gebiet einzuschränken.

Maisfeld Züchtung Landwirtschaft

Obwohl der kommerzielle Anbau von GV Pflanzen global seit fast 20 Jahren kontinuierlich zunimmt, wachsen auf europäischen Äckern fast keine solche Pflanzen. 2014 wurden nur in 5 EU-Staaten (vor allem Spanien, zudem Portugal, Rumänien, Slowakei und Tschechei). Laut der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA gibt es keine wissenschaftlichen Argumente, die ein Anbauverbot in der EU rechtfertigen würden, und ohne solche Gründe kann ein EU-weites Verbot nicht eingeführt werden. Dennoch lehnt die Mehrheit der EU-Staaten den Anbau von GV Pflanzen ab.

Als Ausweg aus dieser verfahrenen Situation hat die EU beschlossen, ihren Mitgliedern die Option auf Verzicht auf den Anbau von GV Pflanzen aus nicht-wissenschaftlichen Gründen zu ermöglichen (z. B. ökonomische Gründe). 19 der 28 Staaten haben bis zum Ablauf der Frist am 3. Oktober einen entsprechenden Antrag eingereicht. Es sind dies: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Holland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Slowenien, Ungarn und Zypern. Für Teile ihres Gebiets einen Antrag eingereicht haben Belgien (für Wallonien) und das Vereinigte Königreich (für Schottland, Wales und Nordirland). Neben den 5 Ländern, die bereits heute GV Pflanzen anbauen, haben England, Estland, Schweden und Finnland keinen Antrag eingereicht und wollen sich die Option für künftigen Anbau erhalten.

Mit Einreichen dieses Antrags ist jedoch erst der erste Schritt zu einem Verbot erfolgt. Saatgutunternehmen, die über in der EU zugelassenes oder im Zulassungsverfahren befindliches GV Saatgut verfügen, werden nun aufgefordert, freiwillig auf eine Zulassung in besagten Ländern zu verzichten. Die Unternehmen haben nun einen Monat Zeit, auf die Aufforderung zu reagieren. Falls der Aufforderung nicht nachgekommen wird, können die Staaten ein Verbot von GV Pflanzen erlassen. Die Unternehmen hätten danach die Möglichkeit, gegen ein Verbot zu klagen. Wie ein solches Verfahren ausgehen würde, ist heute kaum voraussehbar.

Foto: Gerhard Elsner.

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