Lockerung der Luftreinhalteverordnung
Neu dürfen Privatpersonen bestimmtes Restholz sowie unbehandeltes Holz aus Garten und Landwirtschaft in ihren eigenen Öfen verbrennen. Mit dieser Lockerung ermöglicht es der Bundesrat, dass zusätzliches Holz in kleinen Öfen von Privaten zu Heizzwecken genutzt werden kann.
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