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Teilrevision der Einschliessungsverordnung

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz nehmen im Rahmen der Vernehmlassung des Bundes Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen in der Einschliessungsverordnung.

Erlenmeyer im Forschungslabor
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Die Einschliessungsverordnung (ESV) regelt den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen wie etwa in Forschungseinrichtungen und Diagnostiklaboratorien. Die vom Bund in die Vernehmlassung gegebene Teilrevision möchte neu auch Bestimmungen im Bereich Biosecurity in die ESV aufnehmen. Betriebe sollen neu verpflichtet werden, die Risiken eines biokriminellen oder bioterroristischen Missbrauchs ihrer Tätigkeit zu bewerten und entsprechende Sicherheitsmassnahmen zu treffen.

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz sind der Auffassung, dass die neuen Biosecurity-Bestimmungen grundsätzlich einen Beitrag zur Verhinderung von Missbrauch leisten können. Zudem rechnen sie damit, dass die neuen Regelungen mit einem für die Betriebe und Forschenden vertretbaren Mehraufwand umgesetzt werden können.

Die Akademien halten in ihrer Stellungnahme jedoch fest, dass grundsätzlich alle Mikroorganismen mit gentechnischen Methoden so verändert werden können, dass sie sich zu schädlichen Zwecken eignen. Bei der Risikoermittlung einer Forschungsaktivität sollte deshalb die verwendete Organismenart nicht im Zentrum stehen. Die Akademien schlagen entsprechend vor, auf das Führen einer eigenen Liste von Organismen, die sich zum Missbrauch eignen, zu verzichten.

Nebst den Biosecurity-Bestimmungen beinhaltet die Teilrevision der ESV verschiedene Erleichterungen und Ausnahmen, etwa bei Diagnoseverfahren. Zudem werden neu Kriterien für die Risikobeurteilung von einschliessungspflichtigen gebietsfremden Organismen definiert. Diese Änderungen werden von den Akademien als sinnvoll begrüsst.

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