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Freisetzungsversuch mit einer gentechnisch veränderten Kulturpflanze

Wer kennt das nicht? Jahr für Jahr drohen die Unkräuter den frisch gesteckten Salat – ganz im Sinne des Wortes – im Keim zu ersticken. Dagegen helfen nur rigoroses Jäten oder chemische Unkrautbekämpfungsmittel, welche in den letzten Jahrzehnten fester Bestandteil der konventio- nellen Landwirtschaft geworden sind. Heute gibt es eine schier unüberschaubare Vielfalt an chemischen Stoffen auf dem Markt, die entweder spezifisch gegen einzelne Pflanzengruppen oder – wie der Name Totalherbizid treffend ausdrückt – gegen sämtliche (Un)-Kräuter wirken. Ihre unselektive Wirkung gegen alle Pflanzenarten schränkte ihre bisherige Verwendung stark ein. Mit Hilfe der Gen- technologie konnte in den letzten Jahren das Anwendungsspektrum der Totalherbizide erweitert werden. Es wurden Pflanzensorten entwickelt, die gegen diese Herbizide unempfindlich sind. In den USA werden solche gentechnisch veränderten Pflanzen bereits seit 1995 grossflächig ange- baut. Für den Anbau gentechnisch veränderter Kulturpflanzen – auch nur versuchsweise – gilt in der Schweiz eine generelle Bewilligungspflicht.

Freisetzungsversuch mit einer gentechnisch veränderten Kulturpflanze

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