Welche Gesetze gelten?
Der Umgang mit gesundheitsbezogenen Personendaten wird in der Schweiz von verschiedenen Bundeserlassen erfasst. Im Vordergrund stehen die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Darüber hinaus ist aber auch den Vorschriften des Gesetzes zur Forschung am Menschen (HFG) und des Gesetzes zu genetischen Untersuchungen am Menschen (GUMG) Rechnung zu tragen. Hat der Umgang mit gesundheitsbezogenen Daten einen EU-Bezug, etwa weil Daten von EU-Bürgern erhoben werden, kann zudem die Europäischen Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) einschlägig sein.
September 2018