Strategische Planung Schwall-Sunk für den Grenzabschnitt des Doubs: Verfügung der Sanierungspflicht
Um die Auswirkungen des Schwall-Sunk-Betriebs unterhalb der Staumauer Châtelot im schweizerisch-französischen Grenzabschnitt des Doubs zu vermindern, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Sanierungspflicht verfügt. Damit kann die Prüfung verschiedener Sanierungsvarianten für den Abschnitt Châtelot-Biaufond in Angriff genommen werden. Der abschliessende Bericht soll im ersten Halbjahr 2017 vorliegen. Danach werden die Behörden den Bericht analysieren und über die weiteren Massnahmen entscheiden.